Wärmeplanungsgesetz WPG 2024

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GebäudeEnergieGesetz GEG 2023

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

vom 20. Dezember 2023, verkündet im Bundesgesetzblatt,
Teil I, Nummer 394, am 22. Dezember 2023, Seite 1-30
-> Amtliches PDF-Dokument aus dem Bundesgesetzblatt

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Olivier Tuffé_#402986406 AdobeStock


ÜBERBLICK

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen

Teil 2 Wärmeplanung und Wärmepläne

Teil 3 Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen

Teil 4 Schlussbestimmungen

Anlagen zum WPG

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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
§ 3 Begriffsbestimmungen

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Teil 2 Wärmeplanung und Wärmepläne

Abschnitt 1: Pflicht zur Wärmeplanung
§ 4 Pflicht zur Wärmeplanung
§ 5 Bestehender Wärmeplan

Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
§ 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
§ 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
§ 8 Energieinfrastrukturplanungen
§ 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze

Abschnitt 3: Datenverarbeitung
§ 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
§ 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung

Abschnitt 4: Durchführung der Wärmeplanung
§ 13 Ablauf der Wärmeplanung
§ 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
§ 15 Bestandsanalyse
§ 16 Potenzialanalyse
§ 17 Zielszenario
§ 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
§ 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr

§ 20 Umsetzungsstrategie
§ 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
§ 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung

Abschnitt 5: Wärmeplan
§ 23 Wärmeplan
§ 24 Anzeige des Wärmeplans
§ 25 Fortschreibung des Wärmeplans

Abschnitt 6: Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
§ 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
§ 27 Rechtswirkung der Entscheidung
§ 28 Transformation von Gasverteilernetzen

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Teil 3 Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
§ 29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
§ 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
§ 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
§ 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen

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Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 33 Verordnungsermächtigungen
§ 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
§ 35 Evaluation

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Anlagen zum WPG
Anlage 1 Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
Anlage 2 Darstellungen im Wärmeplan
Anlage 3 Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart