Die
planungsverantwortliche Stelle ist berechtigt, unter
Beachtung der Bestimmungen von
Teil 2 Abschnitt 3
für die Bestandsanalyse nach
§ 15 die folgenden
Daten zu erheben:
1.
nach Maßgabe von
§ 10 Absatz 2 bei bestehender
leitungsgebundener Gasversorgung die bei
Mehrfamilienhäusern adressbezogenen, bei
Einfamilienhäusern nur aggregiert für mindestens
fünf Hausnummern und bei bestehender
leitungsgebundener Wärmeversorgung die auf die
Übergabestation bezogenen gemittelten jährlichen
Gas- oder Wärmeverbräuche der letzten drei Jahre in
Kilowattstunden pro Jahr,
2.
bei Mehrfamilienhäusern adressbezogene, bei
Einfamilienhäusern nur aggregiert für mindestens
drei Hausnummern Informationen und Daten zu
dezentralen Wärmeerzeugungsanlagen mit
Verbrennungstechnik
a)
zur Art des Wärmeerzeugers, zum Beispiel
zentraler Brennwertkessel, Etagenheizung,
Therme,
b)
zum eingesetzten Energieträger,
c)
zur thermischen Leistung des Wärmeerzeugers in
Kilowatt,
3.
Informationen und Daten zum Gebäude, bei
Mehrfamilienhäusern adressbezogenen, bei
Einfamilienhäusern nur aggregiert,
a)
zur Lage,
b)
zur Nutzung,
c)
zur Nutzfläche sowie
d)
zum Baujahr,
4. im
Falle von industriellen, gewerblichen oder sonstigen
Unternehmen, die Wärme in ihren Prozessen einsetzen,
oder unvermeidbare Abwärme erzeugen,
liegenschaftsbezogene Informationen und Daten
a)
zum jährlichen Prozesswärmeverbrauch der letzten
drei Jahre in Gigawattstunden pro Jahr, der
nicht über die Daten nach Nummer 1
erhoben
werden kann, jedenfalls mit Angabe zur
Größenordnung in den Bandbreiten von 0,1
Gigawattstunden bis einschließlich 2,5
Gigawattstunden, mit einer Bandbreite von 0,5
Gigawattstunden von 2,5 bis 7,5 Gigawattstunden
sowie mit einer Bandbreite von 2 Gigawattstunden
über 7,5 Gigawattstunden,
b)
zu den eingesetzten Energieträgern,
c)
zu unvermeidbaren Abwärmemengen nach Maßgabe von
§ 17 Absatz 1
bis 4 des
Energieeffizienzgesetzes,
d)
zur geplanten Transformation der
Prozesswärmeversorgung und zu den hierzu
vorgesehenen Maßnahmen,
5.
Informationen zu bereits bestehenden, konkret
geplanten oder bereits genehmigten
a)
Wärmenetzen
aa) zur Lage, die
straßenbezogen zu benennen ist,
bb) zur Art, dabei ist
zu unterscheiden nach Wasser oder Dampf,
cc) zum Jahr der
Inbetriebnahme,
dd) zur gesamten
Wärmenachfrage in Kilowattstunden, sowohl
jährlich als auch im Jahresgang,
ee) zur gesamten
Anschlussleistung in Kilowatt,
ff) zur Auslastung bei
Spitzenlast in Prozent,
gg) zu Vor- und
Rücklauftemperaturen in Grad Celsius,
gemessen am Wärmeerzeuger,
hh) zur gesamten
Trassenlänge in Kilometern,
ii) zur Gesamtanzahl
der Anschlüsse,
jj) zur Höhe der
Wärmeverteilverluste,
b)
Wärmeerzeugern
aa) zur Lage,
bb) zur Art,
cc) zu Energieträgern,
ihrer Art und der eingesetzten Menge,
dd) zu thermischer
Leistung in Kilowatt,
ee) zu eingespeister
Wärmemenge der letzten drei Jahre in
Kilowattstunden pro Jahr,
ff) zu vorliegenden
Transformationsplänen nach der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze,
6.
Informationen zu bereits bestehenden, konkret
geplanten oder bereits genehmigten Gasnetzen,
insbesondere
a)
zur Lage, die straßenbezogen zu benennen ist,
b)
zur Art, das heißt Methan oder Wasserstoff,
c)
zum Jahr der Inbetriebnahme, das straßenbezogen
zu erfassen ist, soweit bisher dokumentiert,
d)
zur gesamten Gasnachfrage nach Druckebene in
Kilowattstunden, sowohl jährlich als auch im
Jahresgang,
e)
zur gesamten Anschlussleistung nach Druckebene
in Kilowatt,
f)
zur Auslastung bei Spitzenlast in Prozent,
bezogen auf das Versorgungsgebiet,
g)
zur gesamten Trassenlänge nach Druckebenen in
Kilometern und
h)
zur Gesamtanzahl der Anschlüsse nach
Druckebenen;
7.
Informationen und Daten zu bereits bestehenden,
konkret geplanten oder bereits genehmigten
Stromnetzen auf Hoch- und Mittelspannungsebene
einschließlich der Umspannstationen auf
Mittelspannung und Niederspannung, insbesondere
a)
zur Lage,
b)
zur Höhe der freien Netzanschlusskapazität sowie
c)
im Falle geplanter oder bereits genehmigter
Vorhaben zum voraussichtlichen Zeitpunkt der
Inbetriebnahme,
8.
Informationen zu geplanten Optimierungs-,
Verstärkungs-, Erneuerungs- und Ausbaumaßnahmen im
Niederspannungsnetz,
9.
Informationen zu Kläranlagen, die für die
Abwasserwärmenutzung relevant sind, mindestens die
Kapazität in Einwohnergleichwerten,
10.
Informationen zu Abwassernetzen mit einer
Mindestnennweite von DN 800,
a)
zur Lage, die straßenbezogen zu benennen ist,
b)
zur Nennweite in Metern, die straßenbezogen
anzugeben ist,
c)
zum Jahr der Inbetriebnahme, das straßenbezogen
zu erfassen ist, und
d)
zum Trockenwetterabfluss,
11.
Informationen zu Bauleitplänen, die bereits wirksam
sind oder die aufgestellt werden, anderen
städtebaulichen Planungen und Konzepten sowie zu
Planungen anderer öffentlicher Planungsträger, die
Auswirkungen auf die Wärmeplanung haben können.
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