Im Wärmeplan sind die
Ergebnisse der Wärmeplanung textlich und grafisch
sowie kartografisch darzustellen.
I. Darstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse
nach § 15
1. Textliche
und grafische Darstellungen der Bestandsanalyse
Als Ergebnisse der
Bestandsanalyse sind im Wärmeplan für das beplante
Gebiet textlich oder grafisch darzustellen:
1. der
aktuelle jährliche Endenergieverbrauch von Wärme
nach Energieträgern und Endenergiesektoren in
Kilowattstunden und daraus resultierende
Treibhausgasemissionen in Tonnen
Kohlenstoffdioxid-Äquivalent,
2. der
aktuelle Anteil erneuerbarer Energien und
unvermeidbarer Abwärme am jährlichen
Endenergieverbrauch von Wärme nach
Energieträgern in Prozent,
3. der
aktuelle jährliche Endenergieverbrauch
leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern in
Kilowattstunden,
4. der
aktuelle Anteil erneuerbarer Energien und
unvermeidbarer Abwärme am jährlichen
Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme
nach Energieträgern in Prozent,
5. die
aktuelle Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger,
einschließlich Hausübergabestationen, nach Art
der Wärmeerzeuger einschließlich des
eingesetzten Energieträgers.
2.
Kartografische Darstellungen der Bestandsanalyse
Als Ergebnisse der
Bestandsanalyse sind im Wärmeplan für das beplante
Gebiet kartografisch darzustellen:
1.
die Wärmeverbrauchsdichten in Megawattstunden pro
Hektar und Jahr in Form einer baublockbezogenen
Darstellung,
2.
die Wärmeliniendichten in Kilowattstunden pro Meter
und Jahr in Form einer straßenabschnittbezogenen
Darstellung,
3.
der Anteil der Energieträger am jährlichen
Endenergieverbrauch für Wärme in Form einer
baublockbezogenen Darstellung,
4.
die Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger, einschließlich
Hausübergabestationen, nach Art der Wärmeerzeuger in
Form einer baublockbezogenen Darstellung,
5.
der überwiegende Gebäudetyp in Form einer
baublockbezogenen Darstellung,
6.
die überwiegende Baualtersklasse der Gebäude in Form
einer baublockbezogenen Darstellung,
7.
die Kunden oder die Letztverbraucher nach
§ 7 Absatz
3 Nummer 3 in Form einer standortbezogenen
Darstellung,
8.
bestehende sowie geplante und genehmigte
a)
Wärmenetze und -leitungen mit Informationen
aa) zur Lage,
bb) zur Art: Wasser oder Dampf,
cc) zum Jahr der Inbetriebnahme,
dd) zur Temperatur,
ee) zur gesamten Trassenlänge und
ff) zur Gesamtanzahl an Anschlüssen,
b)
Gasnetze mit Informationen
aa) zur flächenhaften Lage, also
baublock- und nicht leitungsbezogen,
bb) zur Art: Methan, Wasserstoff
cc) zum Jahr der Inbetriebnahme,
dd) zur gesamten Trassenlänge und
ee) zur Gesamtanzahl an Anschlüssen,
c)
Abwassernetze und -leitungen mit Informationen
zum Trockenwetterabfluss,
9.
jede bestehende, geplante oder genehmigte
Wärmeerzeugungsanlage, einschließlich Kraft-Wärme-
Kopplungsanlagen, die in ein Wärmenetz einspeist,
mit Informationen zur abgabeseitigen Nennleistung,
zum Jahr der Inbetriebnahme und zum Energieträger in
Form einer standortbezogenen Darstellung,
10.
jeder bestehende, geplante oder genehmigte Wärme-
und Gasspeicher, differenziert nach Art des Gases,
der gewerblich betrieben wird, in Form einer
standortbezogenen Darstellung,
11.
jede bestehende, geplante oder genehmigte Anlage zur
Erzeugung von Wasserstoff oder synthetischen Gasen
mit einer Kapazität von mehr als 1 Megawatt
installierter Elektrolyseleistung in Form einer
standortbezogenen Darstellung.
Die kartografische
Darstellung erfolgt grundsätzlich unter Verwendung
von unterschiedlichen Ebenen. Sie stellt die
Informationen möglichst vollständig, transparent und
nachvollziehbar dar. Vertrauliche Daten,
insbesondere sicherheitsrelevante Daten und Daten zu
Kritischen Infrastrukturen sowie alle Daten mit
Bezug zur Landes- und Bündnisverteidigung, werden
nicht dargestellt.
II.
Potenzialanalyse
nach § 16
Im Wärmeplan sind als
Ergebnis der Potenzialanalyse für das beplante
Gebiet die ermittelten Potenziale quantitativ und
nach Energieträgern sowie räumlich differenziert
kartografisch auszuweisen. Die Darstellung der
Potenziale im Wärmeplan erfolgt mit dem Ziel,
Wärmeversorgern und -verbrauchern möglichst konkrete
Anhaltspunkte zu geben, welche Energiequellen sie in
vertiefenden Analysen und Planungen genauer
untersuchen sollten. Im Rahmen der Potenzialanalyse
sind Ausschlussgebiete wie Wasserschutzgebiete oder
Heilquellengebiete räumlich differenziert
auszuweisen. Die abgeschätzten Potenziale zur
Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in
Gebäuden und industriellen und gewerblichen
Prozessen werden räumlich differenziert dargestellt.
In Gebieten mit mehr als 45 000 Einwohnern soll die
Bewertung potenzieller Synergieeffekte mit den
Plänen benachbarter regionaler oder lokaler Behörden
aufgenommen werden, auch hinsichtlich gemeinsamer
Investitionen und Kosteneffizienz.
III.
Zielszenario nach § 17
Das Zielszenario nach
§ 17 beschreibt anhand der nachfolgenden
Indikatoren, wie das Ziel einer auf erneuerbaren
Energien oder der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme
basierenden Wärmeversorgung erreicht werden soll.
Die Indikatoren sind, soweit nicht im Folgenden
etwas anderes bestimmt wird, für das beplante Gebiet
als Ganzes und jeweils für die Jahre 2030, 2035,
2040 und 2045 anzugeben. Die Indikatoren sind:
1.
der jährliche Endenergieverbrauch der gesamten
Wärmeversorgung in Kilowattstunden pro Jahr,
differenziert nach Endenergiesektoren und
Energieträgern,
2.
die jährliche Emission von Treibhausgasen im
Sinne von
§ 2 Nummer 1 des
Bundes-Klimaschutzgesetzes der gesamten
Wärmeversorgung des beplanten Gebiets in Tonnen
Kohlendioxid-Äquivalent,
3.
der jährliche Endenergieverbrauch der
leitungsgebundenen Wärmeversorgung nach
Energieträgern in Kilowattstunden pro Jahr und
der Anteil der Energieträger am gesamten
Endenergieverbrauch der leitungsgebundenen
Wärmeversorgung in Prozent,
4.
der Anteil der leitungsgebundenen
Wärmeversorgung am gesamten Endenergieverbrauch
der Wärmeversorgung in Prozent,
5.
die Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein
Wärmenetz und deren Anteil an der Gesamtheit der
Gebäude im beplanten Gebiet in Prozent,
6.
der jährliche Endenergieverbrauch aus Gasnetzen
nach Energieträgern in Kilowattstunden pro Jahr
und der Anteil der Energieträger am gesamten
Endenergieverbrauch der gasförmigen
Energieträger in Prozent,
7.
die Anzahl der Gebäude mit Anschluss an ein
Gasnetz und deren Anteil an der Gesamtheit der
Gebäude im beplanten Gebiet in Prozent.
IV. Einteilung des beplanten Gebiets in
voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
nach § 18
Im Wärmeplan wird die
nach
§ 18 getroffene Einteilung der Grundstücke und
Baublöcke in die verschiedenen Kategorien von
voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten für die
in
§ 18 Absatz 3
genannten Betrachtungszeitpunkte,
das heißt die Jahre 2030, 2035 und 2040, jeweils
kartografisch und textlich dargestellt.
Ein Teilgebiet, das
sich nach § 14 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein
Wasserstoffnetz eignet, wird im Wärmeplan als
solches gekennzeichnet und kartografisch
dargestellt. Sofern sich dieses Teilgebiet weder für
die Versorgung über ein Wärmenetz noch über ein
Wasserstoffnetz eignet, wird es als
voraussichtliches Gebiet für die dezentrale
Wärmeversorgung kartografisch dargestellt.
Gebiete oder
Straßenabschnitte, für die auf Grundlage einer
bestehenden Satzung ein Anschluss- und
Benutzungszwang besteht und somit eine
Wärmeversorgung über individuelle, dezentrale
Heizungsanlagen nicht oder nur ausnahmsweise
zulässig ist, werden zu Informationszwecken in der
kartografischen Darstellung ausgewiesen. Die
Bestimmungen der Satzung gehen diesen Darstellungen
im Wärmeplan insoweit vor.
Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial
nach
§ 18 Absatz 5 werden im Wärmeplan ebenfalls
kartografisch und textlich dargestellt.
V. Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das
Zieljahr
nach § 19
Die Darstellung der
Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr soll für das
gesamte beplante Gebiet und für die
voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete erfolgen.
Hierbei soll die
Eignung der einzelnen beplanten Teilgebiete für eine
Versorgung insbesondere als Wahrscheinlichkeit
ausgedrückt werden. Diese reicht von „sehr
wahrscheinlich geeignet“ über „wahrscheinlich
geeignet“ und „wahrscheinlich ungeeignet“ bis zu
„sehr wahrscheinlich ungeeignet“.
VI. Darstellung der Umsetzungsstrategie und von
Umsetzungsmaßnahmen
nach § 20
Die
Umsetzungsstrategie soll textlich beschrieben
werden. Insbesondere sollen die Umsetzungsmaßnahmen
dahingehend dargestellt werden,
1. welche Schritte für die Umsetzung einer
Maßnahme erforderlich sind,
2. zu welchem Zeitpunkt die Umsetzung der
Maßnahme abgeschlossen sein soll,
3. welche Kosten mit der Planung und
Umsetzung der Maßnahme verbunden sind,
4. wer die Kosten nach Nummer 3 trägt,
5. welche positiven Auswirkungen der
Maßnahmen auf die Erreichung des Zielszenarios
und der Ziele dieses Gesetzes erwartet werden
sowie
6. im Falle eines Gebiets mit mehr als 45
000 Einwohnern, welche Finanzierungsmechanismen
zur Umsetzung der Strategien und Maßnahmen zum
Umstieg der Verbraucher auf erneuerbare Energien
ermittelt und wie gewichtet wurden.
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