Wärmeplanungsgesetz 2024

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Wärmeplanungsgesetz WPG soll ab 2024 parallel zum GEG gelten!

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Wärmeplanungsgesetz kommt!


FAQ Neues Wärmeplanungsgesetz

-> Wie heißt das neue Wärmeplanungsgesetz offiziell?
-> Was regeln die neuen Vorschriften?
-> Wozu soll die kommunale Wärmeplanung nutzen?
-> Sind kommunale Wärmepläne rechtsverbindlich?
-> Bis wann müssen die Wärmepläne erstellt sein?
-> Was heißt "Dekarbonisierung der Wärmenetze"?
-> Wie ist der aktuelle Stand des Gesetzes?
-> Wie geht es weiter mit dem Wärmeplanungsgesetz?
-> Wann soll das Wärmeplanungsgesetz in Kraft treten?
-> Wo findet man die Dokumente zum Gesetz im Internet?
-> Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


Wie heißt das neue Gesetz offiziell?

Der offizielle Namen der neuen gesetzlichen Regelungen lautet "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze".

Was regeln die neuen Vorschriften?

Wie auch der Name besagt, regelt das neue Gesetz zwei Aspekte: die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze.
Die flächendeckende kommunale Planung der Wärme für ganz Deutschland soll im Verbund mit CO2-freien Wärmenetzen wesentlich dazu beitragen, dass bis 2045 alle Gebäude nur noch klimaneutral beheizt werden.

Wozu soll die kommunale Wärmeplanung nutzen?

Bauherren, Eigentümer und Unternehmen sollen sich anhand der Wärmeplanung informieren und sich für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen entscheiden können. Ein Wärmeplan zeigt beispielsweise, ob an einem Grundstück eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung bereits oder künftig angeboten wird. Für die Planung sind keine neuen Daten notwendig. Die Informationen liegen bereits bei Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern vor.

Sind kommunale Wärmepläne rechtsverbindlich?

Nein, das Gesetz definiert sie als rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung: "Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten… Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan einer durch Landesrecht bestimmten Stelle zur Genehmigung vorlegen muss."

Bis wann müssen Kommunen die Wärmepläne erstellen?

Der gesetzliche Zeitplan orientiert sich an der Anzahl der angemeldeten Einwohner der Gemeinde:

  • Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellen.

  • Gemeinden mit höchstens 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 erstellen.

  • Kleinere Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren anwenden, wenn das Bundesland dies entscheidet.

Was heißt "Dekarbonisierung der Wärmenetze"?

Die Fernwärme spielt in der klimaneutralen Wärmeversorgung eine große Rolle, insbesondere in urbanen Gebieten. Die Wärmenetze müssen auf erneuerbare Wärme Energien umgestellt und entsprechend ausgebaut werden. Das Gesetz schreibt Mindestziele für den Anteil aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme vor. Es regelt es die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Netze nach folgendem Zeitplan:

  • Ab 2024: Neue Wärmenetze müssen bereits ab nächstem Jahr mindestens 65 Prozent erneuerbare Wärme führen.

  • Bis 2030: Wärmenetze sollen zu 30 Prozent erneuerbare Wärme aus regenerativen Quellen oder aus unvermeidbarer Abwärme führen.

  • Bis 2040: Wärmenetze sollen zu 80 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme führen.

  • Bis 2045: Die gesamte Fernwärmeversorgung soll klimaneutral erfolgen.

Wie soll dieses Gesetz parallel zur GEG-Novelle gelten?

Die GEG-Novelle hat der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet aufgrund des Entwurfs der Bundesregierung und in der vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie beschlossenen Fassung. Das bedeutet, der § 71 (Anforderungen an Heizungsanlagen) der GEG-Novelle wurde durch den Beschluss des Ausschusses um weitere Absätze ergänzt.

Der neue Absatz 8 des § 71 schafft den Übergang und verzahnt das GEG mit der Wärmeplanung. Sie gilt für neu installierte Heizungen in Bestandsbauten und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Bis zum Vorliegen der Wärmepläne gilt für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ein Aufschub für die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neu installierten Heizungen.

Wie ist der aktuelle Stand des Wärmeplanungsgesetzes?

Zuständigkeit: Für dieses sind die beiden Bundesministerien für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig.

1. Referentenentwurf: Diesen hatten sie am 1. Juni 2023 vorgelegt. Diese Fassung diente ausschließlich der Meinungsbildung für die Bundesländer und die betroffenen Wirtschaftsverbände. Sie erhielten Gelegenheit sich dazu zu äußern. Die Ressorts der beteiligten Bundesministerien behielten sich vor, den Entwurf noch zu ändern.

2. Referentenentwurf: Dieser stammte vom 21. Juni 2023 und berücksichtigte die Vorschläge der Länder und Verbände. Daher war er vielfach verändert worden. Auch zum zweiten Entwurf konnten sich Länder und Verbände äußern, was sie wider ausgiebig wahrnahmen.

Bundeskabinett: Am Mittwoch, den 16. August 2023, hat das Kabinett der Bundesregierung das Gesetz beschlossen und an den Bundesrat weitergereicht.

Wie geht es weiter mit dem Wärmeplanungsgesetz?

Bundesrat: Seit dem 18. August 2023 ist der Gesetzentwurf auf den Webseiten des Bundesrates veröffentlicht (BT-Drucksache 388/23). Diese Gremium der Länder wird sich - laut Tageordnung - am 29. September 2023 damit befassen. www.bundesrat.de

Bundestag: Dieses Gremium wird sich nach dem Bundesrat im nächsten parlamentarischen Schritt mit dem Gesetz befassen. Auf unsere Anfrage an die Regierungsfraktionen wann sich der Bundestag mit diesem Gesetz befassen und verabschieden wird erhielten wir unterschiedliche Termine genannt - von September bis November. www.bundestag.de

Wann soll das Wärmeplanungsgesetz in Kraft treten?

Verkündung: Nach der Verabschiedung durch den Bundestag sollte das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. www.bundesgesetzblatt.de

Inkrafttreten: Soweit geht man davon aus, dass das Wärmeplanungsgesetz parallel zum novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ab 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Wo findet man die Dokumente zum Gesetz im Internet?

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart