I. Zweck von Wärmenetzausbau- und
-dekarbonisierungsfahrplänen
Auf Grundlage eines
Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans
zeigt der Betreiber eines Wärmenetzes transparent
und nachvollziehbar auf, dass die Entwicklung seines
bestehenden oder der Bau des neuen Wärmenetzes im
Einklang mit den Zielen und Vorgaben dieses Gesetzes
steht und dass das Wärmenetz insbesondere den
Anforderungen des
Teils 3 genügt. Darüber hinaus
stellt der Betreiber eines Wärmenetzes unter
Berücksichtigung eines bestehenden oder in Planung
befindlichen Wärmeplans und unter Wahrung von
Geschäftsgeheimnissen sowie seiner unternehmerischen
Belange den gegebenenfalls geplanten Wärmenetzausbau
dar.
II. Darstellung des Ist-Zustands des bestehenden
Wärmenetzes oder des neuen Wärmenetzes
einschließlich der Umgebung
Der Wärmenetzausbau-
und -dekarbonisierungsfahrplan enthält eine
Darstellung des Ist-Zustands des bestehenden
Wärmenetzes einschließlich seiner räumlichen
Umgebung. Ein Wärmenetzausbau- und
-dekarbonisierungsfahrplan, der für ein neues
Wärmenetz erstellt wird, enthält eine Darstellung
des geplanten neuen Wärmenetzes einschließlich
seiner räumlichen Umgebung.
Hierzu enthält der
Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan
mindestens die folgenden Angaben und Informationen:
1.
eine genaue Definition und Abgrenzung des im
Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan
untersuchten Wärmenetzes einschließlich Angaben
zu verbundenen Wärmenetzen, in die Wärme
geliefert oder aus denen Wärme bezogen wird,
sowie Angaben und Informationen zur
Wärmenetzlänge,
2.
eine räumlich aufgelöste Darstellung des
Wärmeabsatzes der vergangenen drei Jahre für das
mit dem Wärmenetz versorgte oder zu versorgende
Gebiet,
3.
eine Beschreibung der Betriebsweise des
Wärmenetzes, die mindestens Folgendes enthält:
a) Informationen zu
den eingesetzten Anlagen und Energieträgern
sowie zu den jeweiligen Anteilen an der
Energiebereitstellung,
b) Informationen zu
den Temperaturfahrkurven,
c) eine hydraulische
Betriebsbeschreibung sowie
d) eine
Auslastungsanalyse,
4.
eine Energie- und Treibhausgasbilanz auf Basis
der aktuellen Verbrauchsdaten und der
Energieträgerverteilungen der letzten drei Jahre
nach den anerkannten Regeln der Technik.
III. Darstellung der Potenziale für die Nutzung
erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme
Der Wärmenetzausbau-
und -dekarbonisierungsfahrplan stellt die Potenziale
für die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie
oder unvermeidbarer Abwärme und die Bereitstellung
der hieraus gewonnenen Wärme über das bestehende
oder das neue Wärmenetz dar.
Hierzu enthält der
Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan
mindestens die folgenden Angaben und Informationen:
1. eine räumlich aufgelöste Darstellung der
Potenziale zur Erzeugung und Bereitstellung von
Wärme aus erneuerbarer Energie,
2. eine räumlich aufgelöste Darstellung der
Potenziale zur Nutzung von unvermeidbarer
Abwärme,
3. eine räumlich aufgelöste Darstellung der
Potenziale der Nutzung von Wärme aus thermischen
Abfallbehandlungsanlagen, die unter Einhaltung
der Vorgaben des
Kreislaufwirtschaftsgesetz vom
24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023
(BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, in
der jeweils geltenden Fassung aus der
energetischen Verwertung von Abfall gewonnen
werden kann; die Potenziale einer verstärkten
Wärmeauskopplung sollen auf Grundlage der
bestehenden Abfallwirtschaftskonzepte
dargestellt werden,
4. eine räumlich aufgelöste Darstellung der
Potenziale der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung
mit Angabe der für den Betrieb vorgesehenen
Brennstoffe im zeitlichen Verlauf unter
Berücksichtigung der Treibhausgasneutralität im
Jahr 2045,
5. eine räumlich aufgelöste Darstellung der
Potenziale der Integration von
Kurzfristspeichern und saisonalen Wärmespeichern
zur Entkopplung von Wärmebedarf und
Wärmeerzeugung.
IV. Zukünftige Entwicklungspfade des Netzes bis zum
Dekarbonisierungsziel
Der Wärmenetzausbau-
und -dekarbonisierungsfahrplan zeigt auf, welche
Maßnahmen für die Erreichung des Ziels, bis
spätestens zum Jahr 2045 eine Wärmeversorgung über
den ausschließlichen Einsatz von erneuerbaren
Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu
gewährleisten, erforderlich sind und wie diese
Maßnahmen im Hinblick auf das bestehende oder das
neue Wärmenetz umgesetzt werden sollen.
Hierzu enthält der Wärmenetzausbau- und
-dekarbonisierungsfahrplan mindestens die folgenden
Angaben und Informationen:
1.
langfristige Bedarfsszenarien für Wärme unter
Berücksichtigung der für die Entwicklung der
Wärmenachfrage bis 2045 relevanten Aspekte,
2.
eine detaillierte Darstellung der geplanten
Entwicklung des Wärmeerzeuger-Portfolios unter
Berücksichtigung der Nutzung der räumlich
aufgelösten Potenziale für Wärme aus
erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme
und der für die Klimaneutralität 2045 relevanten
Aspekte; in Netzen mit einer Länge von mehr als
50 Kilometern ist der Zielanteil Biomasse an der
jährlich erzeugten Wärmemenge im Netz auf 15
Prozent begrenzt,
3.
der Anteil erneuerbarer Energie und
unvermeidbarer Abwärme an der jährlichen
Nettowärmeerzeugung im Netz sowie die damit
verbundenen Treibhausgasemissionen für die
Zeitpunkte 2030, 2035, 2040 und 2045,
4.
eine Darstellung des geplanten Ausstiegs aus der
Nutzung von mit fossilen Energieträgern
betriebenen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen);
dabei ist davon auszugehen, dass KWK-Anlagen
zunehmend stromgeführt betrieben und langfristig
im Stromsektor zur Deckung der residualen
Spitzenlast eingesetzt werden; die Rolle der
langfristig mit Wasserstoff oder synthetischen
Brennstoffen betriebenen KWK-Anlagen im
Wärmenetz muss mit diesem Zielbild kompatibel
sein; mit Wasserstoff oder synthetischen
Brennstoffen betriebene Heizkessel oder
Heizkraftwerke sind, falls sie Teil der
Planungen sind, nur für die Spitzenlastdeckung,
Residuallastabdeckung und Besicherung
vorzusehen. Falls im Transformationsplan von den
in dieser Nummer beschriebenen Annahmen
abgewichen wird, ist eine detaillierte
Begründung erforderlich,
5.
eine Darstellung geplanter Verbindungen zu
anderen Wärmenetzen, in die Wärme geliefert oder
aus denen Wärme bezogen werden soll,
6.
eine Darstellung der geplanten
Temperaturabsenkung; dabei sind Maßnahmen zur
Temperaturabsenkung, die nur in Kooperation mit
den Wärmekunden oder durch den Wärmekunden
möglich sind, gesondert darzustellen,
7.
eine Darstellung des geplanten Einsatzes
netzinterner Messtechnik.
V.
Geplanter Ausbau des Wärmenetzes
Der Wärmenetzausbau-
und -dekarbonisierungsfahrplan zeigt für ein
bestehendes Wärmenetz, das ausgebaut werden soll,
auf, welche Maßnahmen für dessen Ausbau und den
Anschluss weiterer Kunden an das Wärmenetz
erforderlich sind und wie sie umgesetzt werden
sollen.
Hierzu enthält der
Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan
mindestens die folgenden Angaben und Informationen:
1.
eine räumliche und zeitliche Darstellung
geplanter Erweiterungen des Wärmenetzes,
differenziert nach Wärmenetzverdichtung oder
Wärmenetzausbau einschließlich der geplanten
Trassenverläufe,
2.
eine Darstellung der erwarteten Wärmeabnahme
durch neu angeschlossene Abnehmer,
3.
Angaben zum Stand der Abstimmungen mit der
betroffenen Kommune sowie
4.
eine Darstellung von zwei- bis dreijährigen
Meilensteinen für die Erschließung des Gebiets
mit einem Wärmenetz.
VI.
Erforderliche Maßnahmen im Netz
Der Wärmenetzausbau-
und -dekarbonisierungsfahrplan beschreibt
detailliert die Maßnahmen, die für die Umsetzung der
geplanten Dekarbonisierung und den geplanten
Wärmenetzausbau oder den geplanten Wärmenetzneubau
erforderlich sind.
Hierzu enthält der
Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan
mindestens die folgenden Angaben und Informationen:
1.
eine anlagenbezogene technische Beschreibung der
geplanten Netzaus- oder -umbaumaßnahmen
einschließlich einer detaillierten Beschreibung
der für die nächsten vier Jahre geplanten
Maßnahmen,
2.
eine Darstellung der voraussichtlich notwendigen
Investitionen zur Umsetzung der Maßnahmen sowie
der erforderlichen Maßnahmen der
Betriebsführung,
3.
eine Berechnung der eingesparten Energie und der
eingesparten Treibhausgas-Emissionen, aufgeteilt
nach Strom-, Wärme-, Brennstoff- und
Hilfsenergieeinsparung unter Angabe der
gewählten Berechnungsmethodik; die Berechnung
muss nach den anerkannten Regeln der Technik
erfolgen,
4.
eine Darstellung der prognostizierten
Entwicklung der Wärmegestehungskosten nach
Durchführung der Maßnahmen sowie eine
Darstellung der Auswirkungen auf die Entwicklung
der Endkundenpreise.
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