Wärmeplanungsgesetz 2024

. Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 Volltext - nichtamtliche HTML-Fassung
   Home + Aktuell
   GEG 2020 23  24
   WPG 2024
   · Nachrichten
 · WPG 2024 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Teil 3 |

§ 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Olivier Tuffé_#402986406 AdobeStock


(1) Jedes Wärmenetz muss spätestens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden.

(2) Der Anteil Biomasse an der jährlich erzeugten Wärmemenge ist in Wärmenetzen mit einer Länge von mehr als 50 Kilometern ab dem 1. Januar 2045 auf maximal 15 Prozent begrenzt. § 30 Absatz 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist und erhalten Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.
..  

.

 HOME + AKTUELL

| GEG | WPG | GEIG | EPDB EU-Richtl. | Archiv Regeln | Wissen + Praxis | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2023 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart