Wärmeplanungsgesetz 2024

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Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Teil 2 | Abschnitt 5

§ 24 Anzeige des Wärmeplans

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Olivier Tuffé_#402986406 AdobeStock


Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan einer durch Landesrecht bestimmten Stelle anzeigen muss.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart