Wärmeplanungsgesetz 2024

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Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Teil 2 | Abschnitt 4

§ 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Olivier Tuffé_#402986406 AdobeStock


Sofern ein Land nach Maßgabe des § 4 Absatz 3 ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsieht, kann es hierzu insbesondere

1. den Kreis der nach § 7 zu Beteiligenden reduzieren, wobei den Beteiligten nach § 7 Absatz 2 mindestens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll;

2. in Ergänzung zur Eignungsprüfung nach § 14 für Teilgebiete ein Wasserstoffnetz ausschließen, wenn für das Teilgebiet ein Plan im Sinne von § 9 Absatz 2 vorliegt oder dieser sich in Erstellung befindet und die Versorgung über ein Wärmenetz wahrscheinlich erscheint.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart