Wärmeplanungsgesetz 2024

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Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Wärmeplanungsgesetz WPG 2024 | Teil 2 | Abschnitt 2

§ 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Olivier Tuffé_#402986406 AdobeStock


Die planungsverantwortliche Stelle führt die Wärmeplanung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für das beplante Gebiet durch. Sie kann zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe Dritte beauftragen.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart