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Die
planungsverantwortliche Stelle führt die
Wärmeplanung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
für das beplante Gebiet durch. Sie kann zur
Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe
Dritte beauftragen.
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und
bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung
des Energieeinsparrechts für Gebäude ist und
erhalten Hinweise zu nützlichen Fachinfos
und Praxis-Hilfen.
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Wichtige
Hinweise: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen
und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich
Fehler ergeben haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne
jegliche Gewähr
erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen. |
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