FAQ Neues
Wärmeplanungsgesetz
Wie heißt das neue
Wärmeplanungsgesetz
offiziell?
Was regeln die neuen
Vorschriften?
Wozu soll die
kommunale Wärmeplanung nutzen?
Sind kommunale
Wärmepläne rechtsverbindlich?
Bis wann
müssen die Wärmepläne erstellt sein?
Was heißt "Dekarbonisierung
der Wärmenetze"?
Wie ist
der aktuelle Stand des Gesetzes?
Wie geht es
weiter mit dem
Wärmeplanungsgesetz?
Wann soll das
Wärmeplanungsgesetz in Kraft treten?
Wo findet
man die Dokumente zum Gesetz im Internet?
Wollen
Sie auf dem Laufenden bleiben?
Wie
heißt das neue Gesetz offiziell?
Der
offizielle Namen der neuen gesetzlichen Regelungen lautet "Gesetz für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze".
Was regeln die neuen Vorschriften?
Wie
auch der Name besagt, regelt das neue Gesetz zwei Aspekte: die kommunale
Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze.
Die flächendeckende kommunale Planung der Wärme für ganz Deutschland soll im
Verbund mit CO2-freien Wärmenetzen wesentlich dazu beitragen,
dass bis 2045 alle Gebäude nur noch klimaneutral beheizt werden.
Wozu soll die kommunale
Wärmeplanung nutzen?
Bauherren, Eigentümer und Unternehmen sollen sich anhand der Wärmeplanung
informieren und sich für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen
entscheiden können. Ein Wärmeplan zeigt beispielsweise, ob an einem
Grundstück eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung bereits oder künftig
angeboten wird. Für die Planung sind keine neuen Daten notwendig. Die
Informationen liegen bereits bei Behörden, Energieversorgern und
Schornsteinfegern vor.
Sind kommunale
Wärmepläne rechtsverbindlich?
Nein,
das Gesetz definiert sie als rechtlich unverbindliche, strategische
Fachplanung: "Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet
keine einklagbaren Rechte oder Pflichten… Durch Landesrecht kann bestimmt
werden, dass die planungsverantwortliche Stelle den Wärmeplan einer durch
Landesrecht bestimmten Stelle zur Genehmigung vorlegen muss."
Bis wann müssen
Kommunen die Wärmepläne erstellen?
Der
gesetzliche Zeitplan orientiert sich an der Anzahl der angemeldeten Einwohner
der Gemeinde:
-
Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis zum 30.
Juni 2026 erstellen.
-
Gemeinden mit höchstens 100.000 Einwohnern müssen Wärmepläne bis zum 30.
Juni 2028 erstellen.
-
Kleinere Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes
Verfahren anwenden, wenn das Bundesland dies entscheidet.
Was heißt "Dekarbonisierung
der Wärmenetze"?
Die
Fernwärme spielt in der klimaneutralen Wärmeversorgung eine große Rolle,
insbesondere in urbanen Gebieten. Die Wärmenetze müssen auf erneuerbare Wärme
Energien umgestellt und entsprechend ausgebaut werden. Das Gesetz schreibt
Mindestziele für den Anteil aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme
vor. Es regelt es die schrittweise Dekarbonisierung und den Ausbau der Netze
nach folgendem Zeitplan:
-
Ab
2024: Neue Wärmenetze müssen bereits ab nächstem Jahr mindestens 65
Prozent erneuerbare Wärme führen.
-
Bis
2030: Wärmenetze sollen zu 30 Prozent erneuerbare Wärme aus
regenerativen Quellen oder aus unvermeidbarer Abwärme führen.
-
Bis
2040: Wärmenetze sollen zu 80 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien
oder unvermeidbarer Abwärme führen.
-
Bis
2045: Die gesamte Fernwärmeversorgung soll klimaneutral erfolgen.
Wie soll dieses Gesetz
parallel zur GEG-Novelle gelten?
Die
GEG-Novelle hat der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet aufgrund des Entwurfs der
Bundesregierung und in der vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie
beschlossenen Fassung. Das bedeutet, der § 71 (Anforderungen an
Heizungsanlagen) der GEG-Novelle wurde durch den Beschluss des Ausschusses um weitere Absätze ergänzt.
Der neue
Absatz 8 des § 71 schafft den Übergang und verzahnt das GEG mit der Wärmeplanung. Sie
gilt für neu installierte Heizungen in Bestandsbauten und in Neubauten
außerhalb von Neubaugebieten. Bis zum Vorliegen der Wärmepläne gilt für
Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ein Aufschub für
die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neu
installierten Heizungen.
Wie ist der
aktuelle Stand des Wärmeplanungsgesetzes?
Zuständigkeit: Für dieses sind die beiden Bundesministerien
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) zuständig.
1.
Referentenentwurf: Diesen hatten sie am 1. Juni 2023 vorgelegt. Diese
Fassung diente ausschließlich der Meinungsbildung für die Bundesländer und
die betroffenen Wirtschaftsverbände. Sie erhielten Gelegenheit sich dazu zu
äußern. Die Ressorts der beteiligten Bundesministerien behielten sich vor,
den Entwurf noch zu ändern.
2.
Referentenentwurf: Dieser stammte vom 21. Juni 2023 und berücksichtigte
die Vorschläge der Länder und Verbände. Daher war er vielfach verändert
worden. Auch zum zweiten Entwurf konnten sich Länder und Verbände äußern, was sie
wider ausgiebig
wahrnahmen.
Bundeskabinett:
Am
Mittwoch, den 16. August 2023, hat das Kabinett der Bundesregierung das
Gesetz beschlossen und an den Bundesrat weitergereicht.
Wie geht es weiter
mit dem Wärmeplanungsgesetz?
Bundesrat:
Seit dem 18. August 2023 ist der Gesetzentwurf auf den Webseiten des Bundesrates
veröffentlicht (BT-Drucksache 388/23). Diese Gremium der Länder wird sich -
laut Tageordnung - am 29. September 2023 damit befassen.
www.bundesrat.de
Bundestag: Dieses Gremium wird sich nach dem Bundesrat im nächsten parlamentarischen
Schritt mit dem Gesetz befassen. Auf unsere Anfrage an die Regierungsfraktionen wann
sich der Bundestag mit diesem Gesetz befassen und verabschieden wird
erhielten wir unterschiedliche Termine genannt - von September bis November.
www.bundestag.de
Wann soll das
Wärmeplanungsgesetz in Kraft treten?
Verkündung:
Nach der Verabschiedung durch den
Bundestag sollte das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
www.bundesgesetzblatt.de
Inkrafttreten: Soweit geht man
davon aus, dass das Wärmeplanungsgesetz parallel zum novellierten
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ab 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.
Wo findet man
die Dokumente zum Gesetz im Internet?



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